Die Gemeinde Gramastetten informiert:

Geflügelpest

(Vogelgrippe)

An die Bevölkerung von Gramastetten

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat am 17.02.2006 die Geflügelpest-Risikogebietsverordnung 2006, BGBl. 75/2006 II erlassen.

Diese Verordnung verpflichtet die Geflügelbesitzer in Gramastetten ihr Hausgeflügel dauerhaft in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögel und deren Kot bestmöglich vermieden wird.

Die Jagd auf Wildvögel ist in Gramastetten verboten.

Diese Einsperrverordnung gilt in Gramastetten vorläufig bis 30. April 2006.

Tote Wasservögel (Enten, Schwäne, Gänse, Möwen) sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen in einem Plastiksack aufzubewahren und den Fund der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (Tel. 0732/731301-72521) zu melden, damit der Amtstierarzt die Untersuchung veranlassen kann.

Bezirkshauptmannschaft Urfahr Umgebung